Engelshaar

oder Haareis ist ein seltenes Naturphänomen, das in Laubwäldern nur bei ganz speziellen Wetterbedingungen vorkommen kann. So wie im Dezember 2024 im Taunus.

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Damit Engelshaar ensteht, muss es geregnet haben und anschließend die Temperatur um dem Gefrierpunkt liegen. Dann muss es windstill sein und die Temperatur knapp unter den Gefrierpunkt fallen, damit sich Eiskristalle bilden können. Durch das Myzel winteraktiver Pilze, deren aerober Stoffwechsel Gase produziert, die das im Holz befindliche Wasser an die Oberfläche verdrängen, entstehen dünne Fäden aus Eiskristallen. Die feinen Strukturen entstehen durch die verholzten Gefäße in den toten Ästen.

Diese Informationen sind einem Beitrag der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau entnommen. Dort findet man auch weitere Informationen zu den doch sehr komplexen physikalischen Vorgängen. Tatsächlich sind die genauen Vorgänge beim enstehen von Engelshaar noch nicht vollständig verstanden. Also, noch immer ein kleines Wunder und das direkt vor unserer Haustüre!

www.lwg.bayern.de

Tartiflette

ist ein wunderbares einfaches und gehaltvolles Essen für die kalte Jahreszeit.

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Zutaten für 4 Personen:

500 gr Käse für Tartiflette (wie Reblochon)

1 kg Kartoffeln

200 gr geräucherter Speck

3 Zwiebeln

1 Schuss Weißwein

Zubereitung:

Die Kartoffeln in der Schale kochen.

In einer Pfanne Speck und Zwiebeln anbraten.

Die geschälten und in Streifen oder Würfel geschnittenen Kartoffeln kurz dazugeben.

Das Ganze in eine gebutterte flache Auflaufform geben und einen Schuss Weißwein dazugeben.

Den Käse in der Dicke halbieren und auf die Kartoffeln in der Auflaufform legen.

Im Ofen etwa 25 Minuten bei 210 Grad backen bis der Käse gratiniert und gut geschmolzen ist.

 

Liturgischer Adventskranz

besteht aus drei violetten Kerzen und einer rosafarbenen Kerze. Violett, die Farbe der Buße, ist die liturgische Farbe des Advents. Die Vorbereitungszeit auf Weihnachten soll auch von Besinnung, Umkehr und Buße bestimmt sein. Die rosafarbene Kerze steht für die Freude "Gaudete" (Freut euch) am dritten Advent.

Taunus-Wald-Weihnachtsbaum-Challenge

Bisher haben wir 6 weihnachtlich geschmückte Bäumchen bei Wanderungen rund um Altweilnau gefunden. 

Geht da noch mehr? Eher nicht, es ist jetzt Silvester. Vielleicht Weihnachten 2025?!

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Natur im Taunus

Bei Wanderungen im Taunus trifft man auf verborgene Schätze, die sich einem Wanderführer gern entziehen. Aber man muß schon ganz genau hinsehen ...

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Apfel-Träume

 Der Apfel war einmal  d a s  Obst im Hessenland und hat sowohl die Landschaft als auch die Ess-und Trinkkultur geprägt wie vielleicht keine andere Frucht. Heute hat der hessische Apfel im Wettbewerb mit den makellosen "Models" aus den großen Obstanbaugebieten Deutschlands, aus Südtirol und vor allem im Frühjahr, wenn am "anderen Ende der Welt" gerade Erntezeit ist, aus Neuseeland, einen schweren Stand. ... Dem hessischen Apfel eine Chance geben! Ein Stück "gutes Leben"!!!

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An was erinnert der Apfelbaum mit seinen kleinen roten Früchten, die sogar dem Schnee trotzen? ... An die Entstehung des Weihnachtsbaums, die auf Anfang des 16. Jahrhunderts datiert wird und für die wohl das Elsass eine besondere Rolle spielte. Heute nennt sich Sélestat selbst die "Hauptstadt des Weihnachtsbaums". Weihnachten 2024 fand dort in der Église Saint-Georges eine mit großer Liebe zusammengestellte Ausstellung zur Geschichte des Weihnachtsbaums statt. Auf einer Infotafel ist zu lesen: "Anfang des 16. Jahrhunderts wurden die heidnischen Zweige durch junge Tannenbäume ersetzt. Zu diesem Zweck waren Tannen besser geeignet, weil die immergrünen Zweige mitten im Winter die Hoffnung auf das erneute Aufblühen der Natur erweckten. Die ersten Überlieferungen berichten von Äpfeln als Baumschmuck. Damals war der Festbaum noch unter dem altdeutschen Namen "Meyen" bekannt. Beim Schmuck handelte es sich um den bekannten kleinen, roten Apfel, der auch heute noch in unserer Gegend (Elsass) den Namen "Christkindel Apfel" trägt."

Schwein? Hirsch? Specht?

 Wer macht denn so etwas? Morsche Bäume mit frischen Schälspuren. 

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Nein, weder Schwein noch Hirsch, sondern ein Specht hat sich hier mit Nahrung versorgt! 

Das meint der Forstmeister unseres Vertrauens. 

Abfall ? oder Wertstoffe !

 Die vom "Restmüll" getrennte Sammlung von Glas ist schon länger vom "Kreislaufwirtschaftsgesetz" in Deutschlandvorgeschrieben und hat sich in den vergangenen Jahren gut etabliert. Allerdings kommt es immer wieder vor, daß die Kapazität der Container nicht ausreicht bzw. diese nicht rechtzeitig geleert werden. Dies gilt auch für die bis vor kurzem "freiwillige" Sammlung von ausrangierten Textilien, wie auf den Fotos zu sehen.  Seit 1. Januar 2025 gibt es auch für Alttextilien eine gesetzliche Pflicht zur Trennung vom "Restmüll". ...

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Wer ist für solche Bilder "verantwortlich"? Die Kommune, der Entsorgungsbetrieb oder vielleicht der Gesetzgeber mit "immer neuen Vorschriften" (wie manche Menschen gerne verkünden)? Vielleicht sind das aber (zumindest auch) verräterische Spiegelbilder einer egoistischen Überflussgesellschaft! Ist es wirklich zuviel verlangt "Abfälle" nicht einfach neben oder auf volle Container zu "deponieren", sondern diese (meist im Auto) wieder mitzunehmen und die Leerung der Container abzuwarten? So wie hier zu sehen macht es sich der (hoffentlich nur) gedankenlose Mitmensch selbst einfach, aber bürdet den Menschen, deren "Job" es ist die Container zu leeren zusätzliche Arbeit auf, die bestimmt nicht angenehm ist. Außerdem kostet dies Zeit, was dazu führt, daß weniger Container während eines regulären Arbeitstages gelehrt werden können oder daß Überstunden anfallen. Beides verteuert die Entsorgung und muss von der Gemeinschaft "bezahlt" werden. Selbstverständlich ist eine Entsorgung in der "Landschaft" keine Alternative!

Wie kann die seit 1.1.2025 bestehende Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilien sinnvoll (an den Zielen des Gesetzes orientiert!) umgesetzt werden? Diese Pflicht wurde schon im Jahr 2020 (!) im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert und setzt Vorgaben einer europäischen Rahmenrichtlinie in nationales Recht um. Es war also durchaus für alle Betroffenen "einige Zeit", entsprechende Vorkehrungen zu einer Umsetzung im Sinne des Gesetzes zu treffen. Nach Aussagen des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (Pressemitteilung vom 10.12.2024) werden derzeit schon 64 % der Alttextilien in Deutschland getrennt eingesammelt. Damit sind die bestehenden Recyclingkapazitäten ausgelastet. Somit ist eine Erhöhung der Erfassungsquote von Alttextilien nur sinnvoll, wenn vorher die Recyclingkapazitäten ausgebaut werden. Aufgrund der immer schlechter gewordenen Qualität von Textilien, können immer weniger Alttextilien direkt einer weiteren Nutzung zugeführt werden. Zwischen der Sammlung von Textilien und einem hochwertigen Recycling fehlt noch ein technisch anspruchsvoller Schritt: Die automatisierte Sortierung nicht direkt weiter verwendbarer Alttextilien vor allem nach Fasern und Farben. Die bisher wohl erste vollautomatisierte Textilsortieranlage der Welt steht in Malmö und wurde vom schwedischen Staat im Rahmen des Projekts "Swedish Innovation Plattform for Textile Sorting (SIPTex)" finanziert. An Entwicklung und Bau dieser Anlage war ein deutsches Unternehmen aus dem Bereich Anlagenbau maßgeblich beteiligt. Hier scheint sich doch ein Zukunftsmarkt für Industrieunternehmen aus Deutschland aufzutun!

Was heißt das für die privaten Haushalte in Deutschland, die jetzt Alttextilien entsorgen wollen? Zumindest bei Kleidung könnte man zunächst überlegen, ob diese noch gut genug ist, um das Angebot von Kleiderkammern oder einem Secondhand-Warenhaus zu bereichern. Was an Kleidung nicht mehr tragbar erscheint oder andere Textilien gehören in die organisierte Sammlung von Alttextilien, also in die Container. Alles was stark verschmutzt ist oder "dem Augenschein nach" (noch) nicht für das Recycling geeignet ist, kann als "Restmüll" angesehen werden. Diese Auffassung wird vom Verband kommunaler Unternehmen in der oben schon erwähnten Pressemitteilung vertreten. Ein vernünftiges Vorgehen, das in Einklang mit den derzeitigen Möglichkeiten einer Kreislaufwirtschaft steht. 

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Ein kleiner Beitrag zum "guten Leben" für alle! Und nicht vergessen, wenn der Container voll ist einen zweiten Anlauf nehmen. 

Grundsteuer 2025
Was ist anders?

Für das Jahr 2025 wird die Grundsteuer erstmals mit einem neuen Berechnungsverfahren emittelt. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die damalige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil diese zu erheblichen Ungleichbehandlungen zwischen vergleichbaren Grundstücken führe. Dieser Mangel soll durch eine neue Berechnungsmethode behoben werden. Die Beseitigung von Ungleichheiten bedeutet, daß es unter den Grundstückseigentümern "Gewinner" und "Verlierer" geben muß. (Das ist das Wesen jeder Beseitigung von Ungleichheit!) 

Wie sieht es in den Gemeinden der Region "Hoher Taunus" aus?

In der Region "Hoher Taunus" hat nur die Gemeinde Wehrheim ihren Hebesatz für 2025 so angepasst hat, daß die Änderungen der individuellen grundstücksbezogenen Messbeträge in der Summe aller Grundstücke die Einnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde konstant halten ("aufkommensneutraler Hebesatz"). 

Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden von der Finanzverwaltung in Hessen für alle Gemeinden berechnet. Sie sollen den Gemeinden als Anhaltspunkt für die Festsetzung ihrer Hebesätze dienen und sind keinesfalls verpflichtende Vorgaben. In diesem Fall ist die Summe der mehr zu zahlenden Beträge der "Verlierer" genauso hoch wie die Summe der weniger zu zahlenden Beträge der "Gewinner". Das entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts Ungleichheiten zwischen der Besteuerung einzelner Grundstücke zu beseitigen.

Wer gehört zu den "Verlierern", wer zu den "Gewinnern" der Reform? Dies hängt vom individuellen Grundsteuermessbetrag ab, der von den Finanzämtern auf Grundlage einer Befragung der Grundstückseigentümer im Rahmen der Hauptveranlagung 2022 ermittelt wurde.

Am Beispiel der Gemeinde Wehrheim wird deutlich, daß Aufkommensneutralität nicht gleichbedeutend ist mit einem unveränderten Hebesatz. Etwas platt ausgedrückt führt die Anwendung des aufkommensneutralen Hebesatzes dazu, daß die Gemeinde "nichts an der Reform verdient". Durch die neu festgesetzten grundstücksbezogenen Messbeträge wird es Grundstückeigentümer geben, die weniger Grundsteuer zahlen müssen und solche, deren Grundsteuerbetrag steigt. Anders ausgedrückt: Im statistischen Durchschnitt aller Grundstückseigentümer bleibt der Steuerbetrag gleich. (Der statistische Durchschnitt entspricht rechnerisch dem Grundsteueraufkommen der Gemeinde dividiert durch die Zahl der Grundsteuerzahler.)

Was bedeutet es, wenn eine Gemeinde den Hebesatz über dem aufkommensneutralen Hebesatz festsetzt? An der (relativen) Neuverteilung der Grundsteuer zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern ändert sich dadurch nichts. Allerdings zahlen alle Grundstückseigentümer mehr im Vergleich zur Anwendung des (gemeindespezifischen) aufkommensneutralen Hebesatzes. Wenn der tatsächliche Hebesatz für 2025 wie in Weilrod 10,5 % über dem aufkommensneutralen Hebesatz liegt, dann zahlt jeder Grundstückseigentümer den gleichen "Aufschlag" von 10,5 % auf den theoretischen individuellen Grundsteuerbetrag, der bei Anwendung des aufkommensneutralen Hebesatzes fällig geworden wäre. Das Verhältnis zwischen den individuellen Steuerzahlungen wird einzig durch den individuellen Steuermessbetrag bestimmt. Der für alle gültige Hebesatz bestimmt das (durchschnittliche) Niveau der Grundsteuerzahlungen.

Mit der Reform der Grundsteuer soll die vom Verfassungsgericht vorgegebene Forderung "Vergleichbares gleich zu besteuern" erfüllt werden. Davon unabhängig zu sehen ist das Recht der Gemeinden, den Hebesatz entsprechend den benötigten Haushaltsmitteln anzupassen. Tatsächlich gehört der Verfasser dieses Beitrags zu den "Gewinnern" der Reform, obwohl der Hebesatz in seiner Wohngemeinde über den aufkommensneutralen Hebesatz festgesetzt wurde. (Bitte beachten: Der Verfasser ist nur Grundsteuerzahler (mit ökonomischen Hintergrundwissen), aber keine Steuerfachkraft.)

 

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